Wichtiger Hinweis:
Wenn ein Schiedsrichter einen Vereinswechsel machen möchte, muss dies ja ausschreibungsgemÀà bis zum 30.06. gemeldet werden. Ansonsten hat der letzte Verein das Anrecht auf die Schiedsrichterbewertung. Ausnahme: Dieser Verein tritt sein Recht ab. FĂŒr jeden Vereinswechsel muss der Kreisschiedsrichterobamnn von beiden Vereinen eine Bescheinigung/BestĂ€tigung erhalten. Der letzte Verein muss ausdrĂŒcklich den Verzicht auf die Bewertung erklĂ€ren. Macht er dies nicht wird der Schiedsrichter fĂŒr die aktuelle Saison fĂŒr den alten Verein gewertet (fĂŒr die ganze Saison). Folgendes Formular kann hierfĂŒr verwendet werden: Antrag auf Vereinswechsel
Beide BestÀtigungen sind Markus Thiel vorzulegen.