Vereinswechsel

Wichtiger Hinweis:

Wenn ein Schiedsrichter einen Vereinswechsel machen möchte, muss dies ja ausschreibungsgemäß bis zum 30.06. gemeldet werden. Ansonsten hat der letzte Verein das Anrecht auf die Schiedsrichterbewertung. Ausnahme: Dieser Verein tritt sein Recht ab. Für jeden Vereinswechsel muss der Kreisschiedsrichterobamnn von beiden Vereinen eine Bescheinigung/Bestätigung erhalten. Der letzte Verein muss ausdrücklich den Verzicht auf die Bewertung erklären. Macht er dies nicht wird der Schiedsrichter für die aktuelle Saison für den alten Verein gewertet (für die ganze Saison). Folgendes Formular kann hierfür verwendet werden: Antrag auf Vereinswechsel

Beide Bestätigungen sind Markus Thiel vorzulegen.